Der Saisonzeitraum der Saisonkennzeichen muss einmalig bei der Anmeldung im Fahrzeugschein eingetragen werden. Wenn ein Fahrzeug beispielsweise von 05 bis 11 angemeldet wird, gilt die Zulassung vom 01. Mai bis einschließlich 30. November.
Vor der Anmeldung solltest du am Besten die Kosten kalkulieren. Ersparnisse im Hinblick auf Saisonkennzeichen sind nicht nur zeitlich und monetär bei der Zulassungsstelle zu erwarten, sondern auch bei der Versicherung und der KFZ-Steuer. Lass dir von deiner Versicherung alle Varianten einmal durchrechnen und entscheide anhand dieser Rechenexempel, wie ob es sich für dich lohnt ein Saisonkennzeichen zu nutzen, oder nicht. Du musst nämlich wissen: Die Steuer wird nur für die Monate fällig in denen dein Auto angemeldet ist.
ACHTUNG:
Fahrten außerhalb des Zulassungszeitraumes deines Saisonfahrzeuges sind grundsätzlich verboten. Solltest du also mit einem Fahrzeug, das beispielsweise von März bis September angemeldet ist am 01. Oktober noch umherfahren, kann das eine Haftstrafe nach sich ziehen. Bei einem Unfall, der durch eine Fahrt außerhalb des Zulassungszeitraumes verursacht wird, zahlt zum einen keine Versicherung, zum anderen kann es auch hierbei zu strafrechtlichen Konsequenzen kommen. Der Halter haftet dafür, auch wenn er nicht der Fahrer war. Folglich besteht ein Versicherungsschutz des Fahrzeuges nur im angemeldeten Zeitraum.
Übrigens: Das Fahrzeug muss zum Beispiel außerhalb der Anmeldung auf einem privaten Grundstück geparkt sein. Wenn eine Kaskoversicherung abgeschlossen wurde, besteht auch in der Ruhezeit z. B. bei Diebstahl oder Sturmschäden ein Versicherungsschutz.