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i-KFZ: Welche Neuerungen treten im September 2023 im Zuge der digitalen Fahrzeugzulassung in Kraft?

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Bereits 2015 startete das Projekt "Internetbasierte Fahrzeugzulassung" kurz "i-KFZ". Wir haben im Mai 2022 schon ausführlich zur Online-KFZ-Zulassung gebloggt. Nun traten aber Neuerungen in Kraft, die den Prozess weiter optimieren sollen. Wir haben euch die Infos über die neue Verordnung vom 01.09.2023 kurz zusammengefasst.

 Seit dem 01.09.2023 ist die digitale Fahrzeugzulassung in Deutschland durch eine neue Verordnung optimiert worden. Passend dazu hat der VFR-Verlag für Rechtsjournalismus einen Ratgeber-Artikel zu diesem Thema veröffentlicht, der über den Ablauf dieses Verfahrens informiert. 

Wir fassen euch den Artikel, der neben unserem Beitrag vom Mai 2022 auch die Grundlagen von i-KFZ  erklärt, kurz zusammen:

Der Artikel vom VFR-Verlag spricht folgende Punkte an:

  • FAQ: i-Kfz
  • Diese Möglichkeiten bietet i-Kfz für die Zulassung
  • So funktioniert die digitale Kfz-Zulassung
  • Wichtige Änderung bei i-Kfz ab September 2023

Wie funktioniert i-KFZ?

Mit der Online-Fahrzeugzulassung können Fahrzeuge neu zugelassen, außer Betrieb genommen und erneut zugelassen werden. Außerem können Umschreibungen beim Halterwechsel und auch eine Kennzeichenmitnahme beim Fahrzeugwechsel gemacht werden.

Wichtig ist hierbei, dass das Fahrzeug erst nach dem 01.01.2015 erstmals zugelassen wurde.

Wie der Prozess genau funktioniert haben wir im i-KFZ Blogbeitrag von letzten Jahr erklärt.

Wir gehen nun noch genauer auf die Änderungen bei i-KFZ ab September 2023 ein.

Wichtige Änderungen bei i-KFZ ab 01.09.2023

Es ist nun möglich, nach der digitalen Zulassung direkt am Verkehrsgeschehen teilnehmen zu dürfen. Bisher musste man immer noch auf die Zusendung der Plakette warten. 

Im Beitrag von bussgeldkatalog.org heißt es: "Ein digitaler Zulassungsbescheid soll dann als Nachweis dienen, falls der Betroffene in eine Polizeikontrolle gerät. Kfz-Fahrer dürfen damit bis zu zehn Tage ohne Fahrzeugdokumente und Plakette fahren."

Außerdem soll es ab sofort auch möglich sein Sonderkennzeichen für Elektroautos, Saisonfahrzeuge und H-Kennzeichen per internetbasierter Fahrzeugzulassung zu beantragen. 

Diese Neuerungen sollen laut Verkehrsminister Dr. Volker Wissing bei dem hohen Aufkommen von rund 20 Millionen Zulassungsvorgängen pro Jahr in Deutschland die Zulassung "digitaler, schneller und günstiger" machen und so den Bürgern den Zulassungsvorgang vereinfachen und Behördengänge ersparen. (Quelle: Internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz): So geht´s (bussgeldkatalog.org) und BMDV - Kabinett beschließt neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung des BMDV (bund.de) )

 

 

 

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